Fragen und Antworten zum BTHG
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) tritt in mehreren Stufen in Kraft. Die Antworten auf die nachfolgenden Fragen berücksichtigen den heutigen Rechtsstand. Änderungen, die am 01.01.2020 in Kraft treten werden, sind daher noch nicht berücksichtigt. Aufgrund der häufig widerstreitenden juristischen Auffassungen über die vorstehende Thematik sowie aufgrund der stetigen Rechtsfortentwicklung in Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieses Beitrags keine Haftung übernommen werden."
Gerne können Sie uns Ihre Fragen zum BTHG zusenden bthg@lacb-nds.de
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine individuelle Beratung leisten können und auch keine Informationen nur auf den Einzelfall bezogen herausgeben. Wir können grundsätzlich zum allgemeinen Verständnis und nur hier auf der Homepage Stellung zu Ihren Fragen nehmen.